In Spanien können Anträge auf außerordentliche Legalisierung bis 30. September korrigiert werden
Spanien hat die Annahme neuer Anträge auf außerordentliche Legalisierung nach 1.174.978 eingegangenen Anträgen beendet. Die Frist zur Korrektur oder Ergänzung bereits eingereichter Anträge wurde jedoch bis zum 30. September 2026 verlängert. Bestimmte Poststellen sowie Sozialversicherungs- und Einwanderungsbehörden nehmen Korrekturen weiterhin persönlich entgegen.
Fast 200.000 Anträge wurden persönlich bei 448 solchen Stellen eingereicht. Bis zum 30. Juni führte das Legalisierungsverfahren dazu, dass sich zusätzlich 159.097 Menschen bei der Sozialversicherung anmeldeten. Unter den Antragstellern hatten 67 % eine Ausbildung über die Pflichtschule hinaus: 43 % eine höhere Sekundar- oder Berufsausbildung und 24 % eine Hochschulausbildung.
Mit KI-Unterstützung erstellt.