So verzichtet man in der Slowakei auf vorübergehenden Schutz
Eine Person kann freiwillig auf den vorübergehenden Schutz in der Slowakei verzichten, etwa vor dem Umzug in einen anderen Staat oder nach Erhalt eines anderen Aufenthaltstitels. Nach slowakischem Recht endet der Status an dem Tag, an dem die schriftliche Verzichtserklärung beim Innenministerium eingeht.
Das Formular „Žiadosť o zrušenie dočasného útočiska“ muss heruntergeladen, in lateinischer Schrift ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben werden. Für die Einreichung per E-Mail werden das Formular und der Nachweis über den vorübergehenden Schutz eingescannt und an po.mu@minv.sk geschickt. Der Scan des Dokuments muss farbig sein.
Alternativ können das unterschriebene Originalformular und eine Kopie des Dokuments per Einschreiben an folgende Adresse geschickt werden: Migračný úrad MV SR, Procedurálny odbor, Pivonková 6, 812 72 Bratislava. Vor dem Versand sollte man ein Foto oder eine Kopie der Unterlagen aufbewahren.
Wurde eine Plastikkarte für den vorübergehenden Schutz ausgestellt, muss sie nach Ende des Status unverzüglich der Polizei zurückgegeben werden. Sie kann per Einschreiben an die ausstellende Dienststelle der Fremdenpolizei geschickt oder dort persönlich abgegeben werden.
Das Migrationsamt stellt keine gesonderte Entscheidung oder Bescheinigung über das Ende des Status aus. Die Gültigkeit lässt sich im Portal des Innenministeriums anhand der Kennung und der Geburtsnummer auf dem Dokument prüfen. Die technische Aktualisierung kann etwa 2 Wochen oder länger dauern, rechtlich endet der Status jedoch am Tag des Eingangs der Erklärung.
Nach dem Verzicht müssen Stellen, von denen Leistungen oder Dienste bezogen werden, gesondert informiert und Miet-, Versicherungs-, Bank- und Telekommunikationsverträge geregelt werden. Das Ende des vorübergehenden Schutzes beendet diese Verpflichtungen nicht automatisch.
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