Schulen

Das neue Schuljahr in Österreich beginnt mit neuen Regeln

Mit Beginn des Schuljahres in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland traten neue Regeln in Kraft. Mädchen unter 14 Jahren dürfen an öffentlichen und privaten Schulen keine Kopfbedeckung tragen, die den Kopf nach islamischer Tradition verhüllt. Ausnahmen gelten bei Veranstaltungen außerhalb der Schule und im häuslichen Unterricht.

Nimmt eine Schülerin das Kopftuch nach Aufforderung einer Lehrkraft nicht ab, muss die Schulleitung mit ihr und ihren Eltern sprechen. Bei weiteren Verstößen wird die Bildungsdirektion eingeschaltet und ein Verwaltungsstrafverfahren kann eingeleitet werden. Die Geldstrafe beträgt 150 bis 800 Euro und kann mehrfach verhängt werden. Eine ähnliche Regelung für Volksschulen hob der Verfassungsgerichtshof 2020 auf; die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich kündigte an, auch das neue Gesetz anzufechten.

Schülerinnen und Schüler, die mindestens vier Tage suspendiert sind, müssen nun einen verbindlichen Reintegrationplan erhalten. Er umfasst bis zu zehn Stunden psychosoziale Maßnahmen oder Projekte und bis zu zehn Stunden Unterricht pro Woche. Beteiligt sind Schulsozialarbeit, Schulpsychologie und bei Bedarf externe Organisationen.

Schulen müssen nicht mehr automatisch eine eigene Deutschförderklasse oder -gruppe einrichten, wenn mindestens acht außerordentliche Schüler am Standort sind. Etwas mehr als die Hälfte der Schulen wechselt zu eigenen Modellen für Deutschlernen im Klassenverband. Ein Schüler mit positiven Beurteilungen in allen Fächern kann auch mit dem MIKA-D-Ergebnis „mangelhaft“ aufsteigen, wenn Klassen- oder Schulkonferenz eine positive Leistungsprognose gibt. Das Ergebnis „ungenügend“ bedeutet weiterhin, dass das Jahr wiederholt werden muss.

Durch den „Chancenbonus“ erhalten 400 Volks- und Mittelschulen mit höherem Unterstützungsbedarf insgesamt rund 800 zusätzliche Vollzeitstellen. Die Schulen entscheiden selbst, ob sie die Ressourcen für Lehrkräfte, Psychologen, Sozialarbeiter oder andere Fachkräfte einsetzen. Ab der neunten Schulstufe werden bei drohendem Schulabbruch Gespräche über die Gründe und mögliche weitere Ausbildungswege verpflichtend.

Schulen mit mindestens 15 Klassen können bis zu vier Lehrkräfte mit reduzierter Unterrichtsverpflichtung in die administrative und pädagogische Koordination einbinden; kleinere Schulen beginnen 2027 mit diesem Modell. Im Oktober werden erstmals standortbezogene Schuldaten veröffentlicht, wobei die Ergebnisse unter Berücksichtigung der Zusammensetzung der Schülerschaft verglichen werden.

Mit KI-Unterstützung erstellt.