Dienste
Parlamentsausschuss unterstützt Verlängerung der Familienleistungen für Ukraine-Vertriebene
Der Familienausschuss des österreichischen Parlaments hat einen Gesetzentwurf gebilligt, der Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld für aus der Ukraine Vertriebene rückwirkend ab 1. Juli 2026 verlängert. Die Voraussetzung einer Beschäftigung oder AMS-Vormerkung soll entfallen.
Personen und Kinder in der Grundversorgung hätten nach dem derzeitigen Entwurf keinen Anspruch auf Familienbeihilfe; ausgenommen wären Familien mit einem erheblich behinderten Kind. Die Regierungsfraktionen kündigten mögliche Änderungen vor der Abstimmung im Plenum an, etwa bei Übergangsregeln und Härtefällen.
Mit KI-Unterstützung erstellt.