Verkehr

Österreich ändert Regeln für Autos mit ukrainischem Kennzeichen: Wann eine Zulassung nötig ist

Die österreichische Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) hat über geänderte Regeln für Autos mit ukrainischem Kennzeichen informiert. Mit dem Inkrafttreten der 42. Novelle des Kraftfahrgesetzes am 30. Juli 2026 endete die 2022 eingeführte Sonderregelung. Nun gelten die allgemeinen Vorschriften für Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung. Entscheidend ist, ob das Auto seinen dauernden Standort in Österreich hat.

Wurde ein Auto mit ukrainischem Kennzeichen vor dem 30. Juli 2026 nach Österreich gebracht und wird dort weiter genutzt, muss es bei dauerhaftem Standort im Land spätestens bis zum 30. Mai 2027 in Österreich zugelassen werden. Für Autos, die nach dem 30. Juli 2026 eingeführt wurden, gilt unter derselben Voraussetzung eine Frist von einem Monat. Laut BBU begründet die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes in Österreich in der Regel die gesetzliche Vermutung, dass das Auto dort seinen dauernden Standort hat.

Die BBU weist darauf hin, dass eine österreichische Zulassung mit Anforderungen und Kosten verbunden ist. Die Ukraine-Flüchtlingskoordination hat gemeinsam mit dem Finanz- und dem Verkehrsministerium ausführliche Antworten für die Halter solcher Autos vorbereitet; sie stehen auf der Ukraine-Seite der BBU.

Mit KI-Unterstützung erstellt.